Glockenturm: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Unbekannt / Ans_02124 / Public Domain Mark
Zürich: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Unbekannt / Ans_00132 / Public Domain Mark
Rapperswil: ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv / Fotograf: Barbieri, Johannes / Dia_029 / Public Domain Mark

 

Seit dem 01.04.2020 gilt in der Schweiz die revidierte Fassung des Urheberrechts. Diese beinhaltet unter anderem neue Regelungen zu fotografischen Werken. Elementar unter anderem ist, dass der Gesetzgeber definiert hat, dass fotografische Wiedergaben Werke sind, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben. Fotografische Wiedergaben werden als Werke geistiger Schöpfung verstanden, die urheberrechtlichen Schutz geniessen. Diese Neuerung tangiert die Verwertungsrechte und -möglichkeiten von Fotografien erheblich und regelt darüber hinaus die Schutzdauer.

In diesem Zusammenhang ergeben sich natürlich Fragen, inwieweit die neuen Regelungen die derzeitigen und künftigen Bildbestände beeinflussen. Fragen könnten beispielsweise sein: Gilt das neue Recht rückwirkend? Sind die Kataloge, welche ihr Bildmaterial über E-Pics offerieren, als Bestandsverzeichnisse oder als Sammlungen einzustufen? Wurden Nutzungsrechte am Bildmaterial übertragen bzw. besteht eine Vereinbarung zur Nutzung mit möglichen Rechteinhabern? Wie darf mein Bildbestand angezeigt werden? Wie können die Bildbestände genutzt werden? Was ist zukünftig zu berücksichtigen und gegebenenfalls zu tun, wenn Kataloge mit neuem Bildmaterial angereichert werden sollen?

Dies sind nur einige Fragen zum Themenkomplex, die auf eine Antwort warten. Wir möchten daher unseren Kunden – insbesondere den Katalogbesitzern – die Möglichkeit geben, uns ihre Fragen zum Thema schriftlich an e-pics@library.ethz.ch zu senden. Wir werden diese sammeln und beantworten.